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   BGH, 22.02.1952 - I ZR 49/51   

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https://dejure.org/1952,2263
BGH, 22.02.1952 - I ZR 49/51 (https://dejure.org/1952,2263)
BGH, Entscheidung vom 22.02.1952 - I ZR 49/51 (https://dejure.org/1952,2263)
BGH, Entscheidung vom 22. Februar 1952 - I ZR 49/51 (https://dejure.org/1952,2263)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • RG, 11.05.1926 - III 265/25

    Feststellungsklage

    Auszug aus BGH, 22.02.1952 - I ZR 49/51
    Es untersteht auch keinen rechtlichen Bedenken, wenn das Berufungsgericht die Möglichkeit, gemäß § 259 ZPO auf künftige Leistung zu klagen, nicht als Hindernis für die Feststellungsklage angesehen hat (RGZ 113, 410).
  • RG, 09.02.1887 - I 1/87

    Nachweis der Verkündung eines Urteils durch die Angabe im Sitzungsprotokoll, das

    Auszug aus BGH, 22.02.1952 - I ZR 49/51
    Es bedarf dagegen keiner Niederlegung im Sitzungsprotokoll, ob hierbei die nach § 311 ZPO für die Verkündung vorgeschriebene Form eingehalten worden ist (RGZ 17, 420).
  • RG, 06.10.1926 - V 29/26

    1. Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache. 2. Bedarf die Vereinbarung

    Auszug aus BGH, 22.02.1952 - I ZR 49/51
    Da die Beklagte, die auf ihrem Klagabweisungsantrag beharrt, auch in der Revisionsinstanz eine Sachentscheidung über die strittige Erledigung der Hauptsache begehrt, handelt es sich nicht um die Anfechtung einer Entscheidung über den Kostenpunkt, sondern um ein Rechtsmittel gegen eine in der Hauptsache ergangene Entscheidung im Sinne von § 99 ZPO (RGZ 114, 230 [232]).
  • RG, 22.10.1927 - V 40/27

    Prozesskosten

    Auszug aus BGH, 22.02.1952 - I ZR 49/51
    Auch ein rechtlich offenkundig unbegründetes Verhalten kann eine Gefährdung der Rechtslage hervorrufen, die ein Rechtsschutzinteresse für eine Feststellungsklage begründet (RGZ 118, 261 [264]).
  • BGH, 07.03.1969 - I ZR 22/68

    Anforderungen an die Festsetzung des Streitwerts - Voraussetzungen für eine

    Der Bundesgerichtshof hat wiederhole ausgesprochen, daß der Streitwert des Rechtsmittels in der Regel dem Kosteninteresse gleichzusetzen ist, wenn nur der Kläger die Hauptsache für erledigt erklärt, der Beklagte aber eine Erledigung geleugnet und Abweisung der Klage, weil von vornherein unbegründet, beantragt hat (Urteil des früheren Ersten Zivilsenats vom 22. Februar 1952 - I ZR 49/51, ferner LM Nr. 13 zu § 91 a ZPO sowie LM Nr. 31 zu § 546 ZPO).
  • BGH, 07.11.1963 - VII ZR 188/61
    Im Protokoll braucht auch nicht festgehalten zu werden daß die nach § 311 ZPO für die Verkündung vorgeschriebene Form, nämlich die Verlesung der Urteilsformel, eingehalten, worden ist (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs vom 22. Februar 1952 - I ZR 49/51 -).
  • BGH, 11.07.1985 - III ZR 218/84

    Antrag auf Festsetzung des Wertes einer Beschwer - Anforderungen an Bemessung des

    Die auf den vom Kläger - erfolglos - für erledigt erklärten Teil des Rechtsstreits entfallenden Kosten, die ihm auferlegt sind, setzen sich zusammen aus den nach Beendigung der ersten Revisionsinstanz bis zu Einlegung der zweiten Revision (vgl. dazu RG HRR 1931 Nr. 141; BGH, Urteile vom 22. Februar 1952 - I ZR 49/51 - und vom 29. Januar 1959 - VII ZR 145/58 = LM ZPO § 91 a Nr. 11) entstandenen Kosten zuzüglich der anteiligen Kosten der Vorinstanzen, die auf den vom Kläger für erledigt erklärten Teil nach der von ihm zu tragenden Kostenquote entfallen.
  • BGH, 11.07.1985 - III ZR 219/84

    Anforderungen auf Festsetzung der Beschwer - Anforderungen an Bemessung des

    Die auf den vom Kläger - erfolglos - für erledigt erklärten Teil des Rechtsstreits entfallenden Kosten, die ihm auferlegt sind, setzen sich zusammen aus den nach Beendigung der ersten Revisionsinstanz bis zur Einlegung der zweiten Revision (vgl. dazu RG HRR 1931 Nr. 141; BGH, Urteile vom 22. Februar 1952 - I ZR 49/51 - und vom 29. Januar 1959 - VII ZR 145/58 = LM ZPO § 91 a Nr. 11) entstandenen Kosten zuzüglich der anteiligen Kosten der Vorinstanzen, die auf den vom Kläger für erledigt erklärten Teil nach der von ihm zu tragenden Kostenquote entfallen.
  • BGH, 11.07.1985 - III ZR 220/84

    Anforderungen auf Festsetzung der Beschwer - Anforderungen an Bemessung des

    Die auf den vom Kläger - erfolglos - für erledigt erklärten Teil des Rechtsstreits entfallenden Kosten, die ihm auferlegt sind, setzen sich zusammen aus den nach Beendigung der ersten Revisionsinstanz bis zur Einlegung der zweiten Revision (vgl. dazu RG HRR 1931 Nr. 141; BGH, Urteile vom 22. Februar 1952 - I ZR 49/51 - und vom 29. Januar 1959 - VII ZR 145/58 = LM ZPO § 91 a Nr. 11) entstandenen Kosten zuzüglich der anteiligen Kosten der Vorinstanzen, die auf den vom Kläger für erledigt erklärten Teil nach der von ihm zu tragenden Kostenquote entfallen.
  • BGH, 19.12.1985 - III ZR 217a/84

    Ermittlung des Streiwertes hinsichtlich eines vom Kläger eingelegtes

    Die auf den vom Kläger - erfolglos - für erledigt erklärten Teil des Rechtsstreits entfallenden Kosten, die ihm auferlegt sind, setzen sich zusammen aus den nach Beendigung der ersten Revisionsinstanz bis zur Einlegung der zweiten Revision (vgl. dazu RG HRR 1931 Nr. 141; BGH, Urteile vom 22. Februar 1952 - I ZR 49/51 - und vom 29. Januar 1959 - VII ZR 145/58 = LM ZPO § 91 a Nr. 11) entstandenen Kosten zuzüglich der anteiligen Kosten der Vorinstanzen, die auf den vom Kläger für erledigt erklärten Teil nach der von ihm zu tragenden Kostenquote entfallen.
  • BGH, 23.01.1963 - Ib ZR 167/61

    Rechtsmittel

    Da die Revision der Klägerin mithin ein Rechtsmittel in der Hauptsache darstellt, steht ihrer Zulässigkeit die Vorschrift des § 99 Abs. 1 ZPO nicht entgegen (Entscheidung des Ersten Zivilsenats vom 22. Februar 1952 - I ZR 49/51; RGZ 114, 250, 232; BGH NJW 1962, 1210, 1211) [BGH 16.03.1962 - 4 StR 16/62].
  • BGH, 10.10.1958 - V ZR 90/58

    Rechtsmittel

    Die erste Meinung wird von Wieczorek, ZPO § 91 a B II, Stein/Jonas/Schönke, ZPO 18. Auflage § 546 Anm. III 1, Hillach Handbuch des Streitwertes, 2. Auflage S. 41, vom Reichsgericht in seinen Entscheidungen JW 1910; 151 und JW 1935, 278 sowie vom I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in der Entscheidung vom 22. Februar 1952, I ZR 49/51, vertreten.
  • BGH, 19.12.1985 - III ZR 217/84
    Die auf den vom Kläger - erfolglos - für erledigt erklärten Teil des Rechtsstreits entfallenden Kosten, die ihm auferlegt sind, setzen sich zusammen aus den nach Beendigung der ersten Revisionsinstanz bis zur Einlegung der zweiten Revision (vgl. dazu RG HRR 1931 Nr. 141; BGH, Urteile vom 22. Februar 1952 - I ZR 49/51 - und vom 29. Januar 1959 - VII ZR 145/58 = LM ZPO § 91 a Nr. 11) entstandenen Kosten zuzüglich der anteiligen Kosten der Vorinstanzen, die auf den vom Kläger für erledigt erklärten Teil nach der von ihm zu tragenden Kostenquote entfallen.
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